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Conceptball Vertrieb

Eine Marke der Microball GmbH

Arnzhäuschen 36

42929 Wermelskirchen

Germany

AGB

1. Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen oder unsere Rechte im Vergleich zum dispositiven Gesetzesrecht einschränken.

 

2. Ausführungsunterlagen

Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Er hat uns von den Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.

Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadensversicherung, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

3. Liefertermine

Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.

Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall, verlängert die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zur Teillieferung berechtigt.

Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, wenn uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Kunde uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadenrisiko hingewiesen hat.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden gesondert berechnet.

Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung.

Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Wird eine Leistung auf Anforderung des Kunden an eine Drittadresse berechnet, so erfolgt dies nur erfüllungshalber.

 

5. Versand und Verpackung

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt.

Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungen, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

 

6. Beanstandungen

Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. §377 HGB gilt uneingeschränkt. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens nach einer Woche geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörende

Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, anderenfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.

Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, anderenfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigungen keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik.

Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.

 

7. Gewährleistung

Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingt Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung ist erst misslungen, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch gescheitert ist, es sei denn, aus den besonderen Umständen oder der Art des Mangels ergibt sich etwas anderes.

Übersteigt der Aufwand der Nachbesserung den Wert unserer Leistung, sind wir berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verweigern. Wir haften maximal in Höhe des bei uns entstandenen Aufwandes. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, so kann der Kunde hierfür Schadenersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, wir erhalten von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz. Bei der Verarbeitung gelieferter Materialien im Produktionsprozess haften wir für etwaige Beschädigungen oder Verlust nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Gewährleistungsrechte verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung. §§438 Abs. 3, 634 a Abs. 3 BGB bleiben unberührt.

 

8. Haftung

Für Schäden aus einem Verschulden bei Vertragsabschluss sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nicht, wenn uns oder unseren Erfüllungshilfen nur leichte Fahrlässigkeit trifft, es sei denn, der Schaden ist durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Bei allen Geschäftsvorgängen, die über elektronische Medien veranlasst werden, haftet der Kunde für die unter Verwendung seines Namens oder Passwortes von uns vorgenommenen Handlungen.

Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, haften wir nicht, wenn nicht uns oder unseren Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Wir haften stets nur auf Geldersatz, nicht auf Naturalrestitution.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen entfallen, soweit Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder eines in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogenen Dritten verletzt wurden.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderung aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Soweit der Kunde, vor vollständiger Bezahlung der Ware, diese weiter verarbeitet, sind wir Hersteller i. S. d. §950 BGB. Wir räumen dem Kunden jedoch einen Miteigentumsanteil nach dem Verhältnis etwaiger geleisteter Teilzahlungen zum Gesamtwerklohn ein. Der Kunde ist sich mit uns über den Eigentumsübergang einig.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz.

Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Es gilt deutsches Recht.

 

Stand: 22.03.2018

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